Wir haben folgende Motorradanhänger:
Hier zum:
Führerschein Klasse B - Autoführerschein - Bußgeldkatalog
Es gab mehrere Unfälle mit Anhängern.
Beim ersten Unfall war der Anhänger Totalschaden und trotz klarer Schuldfrage musste ich 4,5 Monate auf die Begleichung meines Schadens durch die Versicherung, mit jeder Menge Schriftverkehr durch mich, warten.
Beim zweiten Unfall habe ich den Schaden repariert, nach zwei Monaten war die Schuldfrage noch nicht geklärt und es zahlte auch keiner, weder der Mieter noch eine Versicherung.
Ich habe deswegen meine AGBs für das nächste Jahr in der Weise geändert, dass für die Haftung des Schadens allein mein Mieter zuständig ist, unabbhängig davon wer Schuld an dem Schaden oder Unfall hatte.
Mein Mieter bekommt von mir entweder:
Ich muss leider zu dieser Maßnahme greifen, da es nicht sein kann, dass ich einen Anhänger zur Verfügung stelle, den defekt oder als Totalschaden zurück bekomme und nach viel Kommunikation mit Versicherungen und Anwälten irgendwann die entstandenen Kosten bezahlt bekomme (oder auch nicht), obwohl ich an dem Schaden/Unfall gänzlich unbeteiligt war. Meine aufgewendete Zeit wird dabei in keinster Weise berücksichtigt.
Details in meinen AGBs unter dem Punkt 'Haftung des Mieters'.
Der Absenk Motorradanhänger kann am Auto angekuppelt oder auch ohne Auto problemlos allein, also ohne zweite Person, beladen werden. Mit zwei Handgriffen ist die Plattform abgesenkt:
Nun nur noch das Nummernschild weg klappen und der Motorradanhänger ist fertig zum beladen.
Das beladen kann man allein machen, da man sich einfach auf sein Motorrad setzt und auf den Motorradanhänger bis in die Radwippe fährt, hier den Killschalter betätigen, absteigen und das Motorrad steht.
Nun den Anhänger hoch pumpen, verzurren und es kann los gehen.